Grüne Versicherungskarte | das musst du wissen | was und wo | GRÜNER SCHEIN in der AUTOVERSICHERUNG



Mit der „Grünen Karte“ können Autofahrer im Ausland beweisen, dass ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. Seit 1965 wurde die Karte auf grünem Papier gedruckt, doch ab 2021 gibt es sie in Weiß – so können Autofahrer ihre Grüne Karte selbst ausdrucken.

Was ist die Grüne Versicherungskarte und wozu brauche ich sie?
Auf gut Amtsdeutsch heißt die Grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. In einigen Ländern muss die internationale Versicherungskarte bei der Einreise sogar vorlegt werden – sie sollte auf Reisen also immer dabei sein. Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Autos.

Wo bekomme ich die Grüne Karte?
Die Grüne Karte wird von der Kfz-Versicherung ausgestellt. Jahrelang war sie nur dann gültig, wenn sie auf grünem Papier gedruckt war – daher auch ihr Name. In der Regel wurden die Karten vom Versicherer gedruckt und per Post verschickt;

Warum bekommt die Grüne Karte eine neue Farbe?
Seit dem 1. Juli 2020 ist das grüne Papier nicht mehr nötig – auch ein Ausdruck auf weißem Papier wird als Nachweis akzeptiert. Ab 2021 geben die Versicherer die Karte sogar nur noch mit weißem Hintergrund aus. Der Vorteil: Autofahrer können ihre Grüne Versicherungskarte nun auch per Mail erhalten und ganz einfach zuhause ausdrucken. Das ganze Verfahren ist bequemer und schneller.

In welchen Ländern benötige ich die Grüne Versicherungskarte?
In vielen Ländern sieht die Polizei nach einem Unfall gern die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen zu finden sind und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs eindeutig nachgewiesen ist. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ( und Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte aber bei der Einreise nicht mehr Pflicht: Hier gilt das Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das amtliche Kennzeichen gilt als Nachweis des Versicherungsschutzes.

Es gibt aber Staaten, in die man nur mit einer gültigen Grünen Karte einreisen darf. Dazu zählen:

Albanien
Aserbaidschan
Bosnien-Herzegowina
Iran
Israel
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Montenegro
Russland
Tunesien
Türkei
Ukraine
Weißrussland

Kann die Kfz-Versicherung Länder aus dem Versicherungsschutz ausnehmen?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung in allen Ländern, die das Kennzeichen-Abkommen unterschrieben haben. Dazu zählen alle EU-Mitgliedsstaaten, Andorra, Island, Kroatien Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Serbien und die Schweiz. Diese Länder können nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel Russland oder die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht. Dann muss vor dem Grenzübertritt eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Kann ich die Grüne Versicherungskarte auch in digitaler Form vorlegen?
Die Grüne Karte wird nur in Papierform als Versicherungsnachweis akzeptiert.

Wie lange ist eine Grüne Versicherungskarte gültig?
In der Regel gilt die Karte für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.

Bleiben die bisher ausgestellten Grünen Karten weiterhin gültig?
Ja. Bis Ende 2020 haben die Versicherer auch noch die klassischen Grünen Versicherungskarten ausgeben, ab 2021 wird auf das neue Format umgestellt.

Was kostet die Grüne Versicherungskarte?
Nichts, der Nachweis des Versicherungsschutzes mit der Grünen Karte ist kostenlos.

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